SCHADSTOFFABGABE IN DER UCKERMARK
WANN UND WO KÖNNEN DIE SCHADSTOFFE ABGEGEBEN WERDEN?
Die Sammlung mit dem Schadstoffmobil findet einmal im Jahr (im Frühjahr) statt. In vielen Orten und Ortsteilen des Landkreises Uckermark gibt es Haltepunkte von jeweils 20 bis 60 Minuten, je nach Einzugsbereich oder Größe des Ortes/Ortsteiles.
Sie haben darüber hinaus ganzjährig die Möglichkeit, Ihre Schadstoffe im Sonderabfallzwischenlager (Wertstoffannahmehof Prenzlau, Franz-Wienholz-Str. 25 a) abzugeben. Die Annahme erfolgt von MO-FR zu den Öffnungszeiten des Wertstoffannahmehofes oder nach Absprache (Tel. 03984 835-293).
FÜR HAUSHALTE:
Gemäß § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Uckermark (Abfallentsorgungssatzung) sind in den Haushalten anfallende, sogenannte Sonder- oder Problemabfälle bzw. Schadstoffe, wie zum Beispiel Reste von lösemittelhaltigen Farben, Reste von Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln, teer- und ölhaltige Rückstände, Düngemittelreste, lösemittelhaltige Klebstoff- und Leimreste, getrennt von sonstigen Abfällen oder Wertstoffen zu sammeln und den vom Landkreis öffentlich bekannt gegebenen Annahmestellen oder dem Schadstoffmobil zu überlassen. Die Abgabemenge am Schadstoffmobil ist begrenzt auf max. 20 kg (max. Gebindegröße 30 l).
Für Batterien und Leuchtstoffröhren existieren Rücknahmesysteme im Handel. Diese Abfälle können auch auf allen Wertstoffannahmehöfen im Landkreis abgegeben werden.
FÜR GEWERBEBETRIEBE:
Haushaltsübliche Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle aus Gewerbebetrieben können nach telefonischer Voranmeldung auch zum Schadstoffmobil oder zum Sonderabfallzwischenlager (Wertstoffannahmehof Prenzlau) gebracht werden.
Wie sollen die Schadstoffe gesammelt werden?
- Annahme erfolgt nur im Behälter
- (möglichst) in beschrifteten Originalbehältern, um den Schadstoff eindeutig bestimmen zu können
- Behälter muss dicht verschlossen sein
- Keine Sonderabfälle vermischen!







