Informationen zur Abfall-Entsorgung

Hier finden Sie Details zu den einzelnen Abfall-Arten und ihrer Entsorgung durch die UDG. mehr Text ... noch mehr Text ...

Allgemeine Hinweise

Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung

Was ist anschlusspflichtig?

  • Wohngrundstücke
  • Betriebs-, Vereinsgrundstücke, Büros und Praxen
  • Gemischt genutzte Grundstücke (Haushalt und Gewerbe/Büro)
  • Wochenendgrundstücke, Sommerwohnungen/ Bungalows, Gartengrundstücke

Wer ist anschlusspflichtig an die öffentliche Abfallentsorgung?

  • Der Grundstückseigentümer (gemäß §5 Absatz 1 in Verbindung mit §25 Absatz 1 Abfallentsorgungssatzung)
  • Andere zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte sowie bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen die zur Verwaltung des Grundstücks Befugten.


Wie erfolgt der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung?

  • Schriftlicher Antrag des Grundstückseigentümers (Anschlusspflichtiger), formlos oder per Anmelde-/Änderungsantrag an die Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH bis zum 15. des Vormonats. Sie können die Tonnengestellung auch online beantragen.
  • Persönliche Anmeldung bei der Uckermärkischen Dienstleistungsgesellschaft mbH (Ansprechpartner und Sprechzeiten).


Welche Daten werden benötigt?

  • Anzahl der beim Einwohnermeldeamt auf dem betreffenden Grundstück mit ersten oder zweiten Wohnsitz gemeldeten Personen
  • Adresse des Grundstückseigentümers
  • Anzahl und Größe der benötigten Restabfallbehälter
    unter Zugrundelegung der Mindest-Bemessungsgrundlage in Höhe von 15 Liter Abfall pro Einwohner und Woche gemäß §9 der Abfallgebührensatzung (AbfGS).


Wie erfolgt die Aufstellung der Restabfallbehälter?

  • Das beauftragte Entsorgungsunternehmen stellt den Abfallbehälter zum beantragten Monatsbeginn auf.
  • Die zum Abfallbehälter gehörende Inventurkontrollmarke ist durch den Nutzer umgehend an diesen anzubringen!


Was ist zu tun, wenn der Behälter zu groß oder zu klein ist?

  • Ist der beantragte und aufgestellte Abfallbehälter zu groß oder zu klein, kann vierteljährlich formlos oder per Anmelde-/Änderungsantrag zur Abfallentsorgung oder nach persönlicher Ummeldung bei der UDG ein Behältertausch beantragt werden. Sie können den Behältertausch auch online beantragen.
  • Für die Nutzung des reduzierten Behältervolumens (weniger als die Mindestbemessung) ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Umgang mit den Restabfallbehältern

Was ist beim Gebrauch der Restabfallbehälter zu beachten?

  • Die Restabfallbehälter müssen vom Anschlusspflichtigen in einem gebrauchsfähigen, sauberen und unfallsicheren Zustand erhalten und sorgfältig verwahrt werden.
  • Die Restabfallbehälter sind so zu befüllen, dass eine Beschädigung ausgeschlossen und eine einwandfreie Entleerung mit den üblichen Verfahren mühelos und gefahrlos möglich ist.
  • Das Einschlämmen oder Einpressen von Abfällen mit mechanischen Hilfsmitteln in die Restabfallbehälter ist unzulässig.
  • Heiße Asche und andere glühende oder brennende Gegenstände dürfen nicht in die Restabfallbehälter eingefüllt werden.
  • Die Standplätze für die Restabfallbehälter müssen so beschaffen sein, dass das Aufstellen, Befüllen und Abholen bzw. Entleeren der Behälter leicht sowie gefahr- und schadlos möglich ist.
  • Die Restabfallbehälter müssen am Abfuhrtag vor dem Grundstück mit geschlossenem Deckel bereitstehen.
  • Der Transportweg bis zur Haltemöglichkeit des Entsorgungsfahrzeugs darf 2 m nicht überschreiten!
  • Die Nutzung der Restabfallbehälter ist nur den dazu berechtigten Anschlusspflichtigen gestattet.
  • Die von der UDG ausgegebenen Inventurmarken sind unverzüglich an den jeweiligen Restabfallbehältern anzubringen.


Für schuldhaft verursachten Schaden an den Restabfallbehältern oder Verlust der Behälter haftet der Anschlusspflichtige !