Leichtstoffverpackungen
Der Auftraggeber für die Sammlung der Leichtstoffverpackungen ist die DSD GmbH (Duales System Deutschland) mit Sitz in Köln. Der Landkreis stimmt der Beauftragung und Durchführung der Einsammlung lediglich zu.
Die Abfuhr der gelben Wertstoffsäcke erfolgt im Landkreis Uckermark
im 14-tägigen Rhythmus. Stellen Sie die gelben Säcke oder Tonnen
bitte gut sichtbar an der Grundstücksgrenze bereit. Nur in
städtischen Wohngebieten wird die Leichtstofffraktion (im Rahmen
eines Pilotprojektes) in gelben Wertstofftonnen bzw. in gelben
Wertstoffcontainern gesammelt.
Das Entsorgungsunternehmen ist:
- ALBA Uckermark GmbH, Kuhheide 15, 16303 Schwedt, Telefon: 03332 / 538427
Die Ausgabestellen der gelben Wertstoffsäcke sind:
- im Büro der ALBA Uckermark GmbH mit Betriebsstätten
- - in Schwedt/Oder Kuhheide 15 und
- - in Prenzlau Grabowstr. 52
- auf allen Wertstoffannahmehöfen (Anschriften im Abfallratgeber oder unter Recyclinghöfe Uckermark).
- ebenso haben die Fahrer auf den Entsorgungsfahrzeugen in beschränktem Umfang gelbe Wertstoffsäcke vorrätig.
Was gehört in den gelben Sack bzw. in die gelbe Tonne?
- Folgende gebrauchte Verkaufsverpackungen:
- Nur Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen mit dem Grünen Punkt !
- Kunststoffe: z.B. Tragetaschen, Einwickelfolie, Kunststoffflaschen wie z.B. Spül-, Wasch- und Pflegemittel, Kunststoffbecher von Milchprodukten, Margarine etc., Verpackungen von Obst und Gemüs.
- Verbundstoffe: Getränke und Milchkartons (Tetra-Pak), Vakuumverpackungen (Kaffeeverpackungen.
- Metalle: z. B. Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Aluschalen, Aludeckel, Alufolie.
- Falsch befüllte Wertstoffsäcke lassen die Mitarbeiter des beauftragten Entsorgungsunternehmens konsequent stehen
- Wer gelbe Wertstoffsäcke falsch befüllt, handelt ordnungswidrig!
Der Grüne Punkt
- Mit dem Erwerb von Produkten, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist die Entsorgung bzw. Verwertung dieser Verpackung bereits bezahlt.
- Wenn Sie diese Verpackungen über die Restmülltonnen entsorgen, dann bezahlen Sie die Entsorgung doppelt !
- Gleichartige Materialien, die nicht mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, gehören nicht in den gelben Wertstoffsack!
