Elektro- und Elektronikaltgeräte, Elektroschrott, Elektronikschrott
1. Elektro- und Elektronikaltgeräte
Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes müssen seit dem 24. März 2006 alte Elektro- und Elektronikgeräte getrennt erfasst werden.
Die Abgabe bei den kommunalen Wertstoffannahmehöfen ist, in haushaltsüblichen Mengen, immer kostenfrei.
Sie sind als Besitzer eines Altgerätes verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen oder, soweit vorgesehen, bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt: Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt oder entsorgt werden können. Jeder Fön, Rasierer, Kaffeemaschine oder Drucker wird damit zum Rohstofflieferanten.
2.a) Folgende Großgeräte können zur Abholung im Rahmen der Sperrmüllsammlung angemeldet werden.
2.b) Was gehört zum Elektro-/Elektronikschrott ?
- Haushaltsgroßgeräte: automatische Ausgabegeräte
- Kühlgeräte
- Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
- Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren)
- Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische- und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
3. Wie erfolgt die Abholung?
Die Abholung von Elektro-/Elektronikaltgeräten (nur Großgeräte!)
wird im Landkreis Uckermark über das Kartensystem organisiert. Sie
melden die Elektrogerätesammlung mit der Blauen Karte an. Die UDG teilt Ihnen den Abholtermin mit.
Am bekanntgegebenen Termin stellen Sie die angemeldeten Gegenstände
bis 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Abholung bereit.
Bei Vorlage der Blauen Karte können alle
Elektro-/Elektronikaltgeräte auch auf den Wertstoffannahmehöfen
(WAH) kostenfrei abgegeben werden.
Die Anschriften und Öffnungszeiten der WAH finden Sie im gedruckten
Abfallratgeber oder unter Wertstoffannahmehöfe.
Wie bekommt man die Blaue Karte?
Die Blaue Karte befindet sich auf der Umschlagseite des jährlich an
alle Haushalte verteilten Abfallratgebers.
Außerdem erhalten Sie die Bestellkarte bei der Uckermärkischen
Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG), Prenzlau,
Franz-Wienholz-Straße 25 a, Zimmer 118.
Sie können Ihre Bestellkarte auch online ausfüllen.
Wichtig:
- Sperrmüll und Elektro-/Elektronikgroßgeräte bitte getrennt bereitstellen!
- Die abzuholenden Altgeräte dürfen frühestens am Vorabend des Abfuhrtages zur Abholung bereitgestellt werden bzw. müssen am Morgen des Abfuhrtages ab 6:00 Uhr bereitstehen!
- Bitte achten Sie darauf, dass Fußgänger und Anwohner durch die bereitgestellten Elektro-/Elektronikaltgeräte nicht behindert und Unfälle vermieden werden!
- Sollten Sie wider Erwarten den vorgeschlagenen Abholtermin nicht einhalten können, rufen Sie bitte sofort bei der UDG unter der Telefonnummer 03984/835260 oder 835261 an, um Leerfahrten zu vermeiden!
