eANV - elektronisches-Abfall-Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle
Mit der neuen Abfallnachweisverordnung wird ab 1. April 2010 für
alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten die
elektronische Nachweisführung zur Pflicht - dies gilt für
Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen
Behörden.
Dabei müssen alle Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für
gefährliche Abfälle elektronisch, mittels PC und Internetanschluss
erstellt, signiert und versandt werden.
Die UDG führt dazu ein eigenes webbasiertes eANV-Portal und
übernimmt alle Leistungen rund um das eANV-Verfahren:
Anmeldung, Einrichtung, Kommunikation, Speicherung, Registerführung
und Abwicklung aller operativen Belege (EN, BGS) und
Registerauszüge.
Eine einzige Aufgabe verbleibt,
- signieren im Internetbrowser über einen internetfähigen PC.
Leichter geht´s nicht !
Im einzelnen folgende Leistungen:
Administration & Einrichtung
- Anmeldung/Registrierung des Kunden-Postfaches bei der ZKS
- Einrichtung eines Postfaches für eANV-Belege
Operative Leistungen
- Erstellung und Abwicklung von Entsorgungsnachweisen.
- Erstellung und Abwicklung von Begleitscheinen.
- Erstellung von Registerauszügen.
Datenhaltung und Kommunikation
- Automatische Information per e-Mail über zu signierenden Belege.
- Signieren aller eANV-Belege im Portal (z.B. EN, BGS, Registerauszug)
- im Internetbrowser
- Kommunikation aller eANV-Belege über das Postfach
- Automatische Speicherung und Registerführung alle eANV-Belege
Zusammenfassung der Vorteile:
Fullservice für eANV-Belege: eANV - So einfach wie möglich !
Gerne beraten wir Sie umfassend zum Ablauf, Software, Hardware und
Signaturkarten. Vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Nessler,
Telefon 03984-835-202.
